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Außenwohnungen

Jugendlichen, die in unseren Wohngruppen leben, helfen wir dabei, einen guten Weg in die Selbständigkeit zu finden.

 

Wenn für alle Beteiligten der Zeitpunkt für passend gehalten wird, suchen wir zusammen mit dem jungen Menschen eine für ihn passende erste Wohnung. Wir als Träger mieten die Wohnung an und achten darauf, dass sie von Größe, Preis und Lage so beschaffen ist, dass der junge Mensch sie am Ende der Hilfe selbst übernehmen kann, indem mit Einverständnis des Vermieters der Mietvertrag von uns auf ihn überschrieben wird.

 

In der Zeit bis zu diesem Ziel helfen erfahrene Betreuerinnen den jungen Menschen beim:

  • Renovieren und Einrichten der Wohnung
  • Einteilen der zur Verfügung stehenden Gelder
  • Führen des Haushaltes
  • Gestalten nachbarschaftlicher Beziehung
  • Umgang mit dem Alleinsein
  • Kochen
  • Finden und Verfolgen einer passenden beruflichen Perspektive
  • Kontakt mit Behörden

 

und

 

  • bei der Freizeitgestaltung
  • bei persönlichen Problemen
  • und bei allem, was auf junge Menschen zukommt, die ihr Leben in die eigenen Hände nehmen wollen.

 

Wir sind darauf eingestellt, die jungen Menschen täglich aufzusuchen und sichern telefonische Erreichbarkeit rund-um-die-Uhr zu.

 

Die Rechtsgrundlage für diese Betreuungsform ist der § 34 SGB VIII / Heimerziehung und andere betreute Wohnformen.

Mit zusätzlichen Betreuungsinhalten ist die Hilfe auch nach § 19 SGB VIII / Mutter/Vater – Kind Einrichtung möglich.

Im Einzelfall können auf Wunsch des Jugendamtes auch junge Menschen auf diese Weise unterstützt werden, die vorher nicht in unseren Wohngruppen gelebt haben.

Koordination

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